Zusammenfassung des Urteils AGVE 2012 44: Verwaltungsgericht
Das Teilsatzverfahren gemäss § 45a StG kann auch bei Ausschüttungen von Genossenschaften ohne Grundkapital angewendet werden, wenn die anderen Bedingungen erfüllt sind. Der Entscheid des Steuerrekursgerichts vom 25. Oktober 2012 betrifft den Fall B. + M.W. Die Gerichtskosten betrugen 267 CHF. Die verlierende Partei war männlich.
| Kanton: | AG |
| Fallnummer: | AGVE 2012 44 |
| Instanz: | Verwaltungsgericht |
| Abteilung: | - |
| Datum: | 25.10.2012 |
| Rechtskraft: |
| Leitsatz/Stichwort: | 44 Teilsatzbesteuerung (§ 45a StG)Das Teilsatzverfahren gemäss § 45a StG ist auch bei Ausschüttungen vonGenossenschaften ohne Grundkapital anwendbar, wenn die übrigenVoraussetzungen erfüllt sind. |
| Schlagwörter: | Kantonale; Steuern; Teilsatzbesteuerung; Teilsatzverfahren; Ausschüttungen; Genossenschaften; Grundkapital; Voraussetzungen; Entscheid; Steuerrekursgerichtes; Sachen |
| Rechtsnorm: | - |
| Referenz BGE: | - |
| Kommentar: | - |
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